Liebe Eltern,

Ab dem 01.08.2020 wird es einige wenige maßgebliche Änderungen geben:

Es gibt zukünftig keine Einkommensgrenzen mehr. Grundlage wird stets das Nettoeinkommen sein, welches sich in der Entgelttabelle abgleichen und einer entsprechenden Einstufung zuordnen lässt.

Die Haushaltsgröße ist hierbei unbedeutend. Sollte sich dies zum Nachteil für Familien auswirken, empfehlen wir, die Zumutbarkeitsprüfung in Anspruch zu nehmen, wo u.a. auch weiterhin die Haushaltsgröße zugrunde gelegt wird.

Für zweitälteste Geschwisterkinder ist das volle Betreuungsentgelt zu zahlen, wenn das ältere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gem. § 1 Abs. 4 befreit ist. Alle weiteren jüngeren Geschwisterkinder profitieren weiterhin in vollem Maße von der Geschwisterermäßigung und müssen demnach kein Betreuungsentgelt zahlen.

Abschreibungen werden nicht mehr dem Einkommen hinzugerechnet.

Pflegeeltern müssen zukünftig kein Betreuungsentgelt mehr zahlen.

Die Verbindliche Erklärung werden wir Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu schicken. Wir möchten Sie bitten, fortan mit heutigem Datum nur noch dieses Formular zu nutzen, wenn Sie einen Vertrag ab dem 01.08.2020 abschließen.

Anbei übersende wir Ihnen die ab dem 01.08.2020 gültige

-          Entgeltregelung

-          Entgelttabelle

Viele Grüße vom Schülertreffteam

Entgeltregelung ab 01.08.2020

Entgelttabelle ab 01.08.2020